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WISSENSDATENBANK / BEGRIFFSERKLÄRUNG

Ersatzstrom

DEFINITION / AUF EINEN BLICK

Temporäre Energieversorgung bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes.

Temporäre Energieversorgung bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes.

In der Praxis

Powerbanks, geeignete Akkus und fachgerecht installierte Anlagen decken unterschiedliche Anforderungen. Elektrische Leistungen und sichere Anschlüsse müssen zusammenpassen.

← ZURÜCK INS LEXIKONLEXIKON / 30.10.2026