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WISSENSDATENBANK / BEGRIFFSERKLÄRUNG

Schutzraum

DEFINITION / AUF EINEN BLICK

Baulich bestimmter Bereich für den Schutz von Menschen vor besonderen Gefahren.

Baulich bestimmter Bereich für den Schutz von Menschen vor besonderen Gefahren.

In der Praxis

Verfügbarkeit, Zweck und Zuweisung unterscheiden sich je nach Land und Kommune. Offizielle Anweisungen sind massgeblich.

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